bei Konzertveranstaltungen muss folgendes beachtet werden:
Die Universität hat mit der GEMA einen Pauschal- oder Gesamtvertrag abgeschlossen, bei dem alle von der Universität aufgeführten Musikwerke und Tonträger eingeschlossen sind.
Damit aber die anfallenden Tantiemen gerecht verteilt werden können, soll vom Programm jedes von der Universität verantworteten Konzerts, das im Prinzip GEMA-Gebühren-pflichtig wäre, eine Kopie des Programms unter Angabe der Vertrags-Nummer: 48 01 61 an die GEMA geschickt werden. Bitte schicken Sie diese/s Angaben/Programm an das Sekretariat des Instituts, Frau Anja Kamrath. Wir leiten diese Unterlagen dann weiter.

