Institut für
Musikwissenschaft und Musikpädagogik
 
Studium: Aufnahmeprüfung
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Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zum Studium wird eine Aufnahmeprüfung abgelegt.

Ihre Modalitäten werden für das Studium der Musikwissenschaft (B. A.)  in der Ordnung zur Durchführung der Aufnahmeprüfung geregelt.

Die Aufnahmeprüfung Musikpädagogik enthält ab sofort einen zusätzlichen Prüfungsteil, in dem es um die Gestaltung einer Aufgabe in der Gruppe geht. Näheres entnehmen Sie bitte dem Text der Prüfungsordnung Musikpädagogik.

 


Hier finden Sie Informationen und Anmeldungsunterlagen für die Aufnahmeprüfung zum Herunterladen (Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, Anforderungen für die Aufnahmeprüfung, Anmeldebogen. Bitte beachten Sie für die Musikpädagogik die neue Prüfungsordnung!):

 

Die Aufnahmeprüfungen des Instituts für Musikwissenschaft und Musikpädagogik finden vom 18. bis 20. Juni 2012 statt. 

Sie können Ihre Anmeldung zur Aufnahmeprüfung bis zum 26. Mai 2012 einreichen. 

 

Die Aufnahmeprüfung kann sowohl mit Werken aus dem klassischen Repertoire, als auch aus dem Pop- und Jazzrepertoire durchgeführt werden.
Der Schwierigkeitsgrad der vorzutragenden Werke aus dem klassischen Repertoire sollte im Bereich 3-4 (Mittelstufe I+II, mittelschwierig-schwierig), gemäß der Einstufung des Deutschen Musikrates für den Wettbewerb "Jugend Musiziert", liegen. Werklisten können Sie unter Jugend musiziert einsehen.
Hier finden Sie Vorschläge aus dem Pop- und Jazzbereich zum Vorspielen.

Die Studierenden des Studiengangs werden am Schülerinformationstag am 16. Mai 2012 eine Probeaufnahmeprüfung anbieten. 

Zur Vorbereitung auf die Musiktheorie wird Anfang Mai ein weiterer Vorbereitungskurs angeboten und wir haben Musteraufgaben zusammen gestellt.

 


Der Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung ist im Rahmen des Antrages auf Zulassung beim Sekretariat für Studierende vorzulegen. Aus der bestandenen Aufnahmeprüfung ergibt sich kein Anspruch auf einen Studienplatz.
Die bestandene Aufnahmeprüfung ist ein Jahr lang gültig. Über die Vergabe der Studienplätze entscheidet die Universität durch das Sekretariat für Studierende im Rahmen des allgemeinen Zulassungsverfahrens.




Für weitere Informationen schauen Sie bitte auf unsere Download-Seite.